Hahn/ August 16, 2019/ Allgemein

Bundesweit rückläufige Tendenz belegt Bedeutung der Entwicklung am Arbeitsmarkt, nicht der erfolgten gesetzlichen Änderungen

Knapp 7.000 Personen bezogen BMS in Linz

Weitere Gesetzesänderungen ab 2020 gehen am notwendigen Reformbedarf vorbei

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) löste 2011 die ehemalige Sozialhilfe ab. In den Jahren nach der Einführung stieg die Anzahl der BezieherInnen sehr stark an, ab 2015 nicht zuletzt aufgrund der anerkannten Flüchtlinge, die ebenfalls in die Versorgung fielen. Erst seit 2018 ist ein leichter Abwärtstrend erkennbar.

Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 6.963 Personen mit Linzer Hauptwohnsitz durch die BMS versorgt. Dies entspricht 33 Prozent aller Mindestsicherungs-BezieherInnen in Oberösterreich. Im dritten Quartal 2017 überstieg die Anzahl von Flüchtlingen und Drittstaatsangehörigen erstmals die 50-Prozent-Marke aller BMS-EmpfängerInnen.

„Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung sollte in erster Linie Menschen helfen, die aus unterschiedlichen Gründen Gefahr laufen, vom gesellschaftlichen Leben völlig ausgeschlossen zu werden“, erklärt Bürgermeister Klaus Luger. Viele Menschen erhoffen sich in urbanen Zentren mehr Chancen und Möglichkeiten. „Darum suchen sie in den größeren Städten ihr Glück und stellen, wenn notwendig, auch hier den Mindestsicherungsantrag“, zeigt Bürgermeister Klaus Luger eines der Probleme bei der Mindestsicherung auf. Die geltende Finanzierungsregelung ist deshalb vor allem für den Ballungsraum Linz eine überproportionale Herausforderung.

Dazu kommt, dass das Land von den nicht mehr benötigten Flüchtlingsquartieren insbesondere jene im ländlichen Raum geschlossen hat. „Auch aus diesem Grund bleiben mehr Zugewanderte in Linz, beantragen im Bedarfsfall Mindestsicherung und benötigen zusätzlich Integrationshilfen. Denn die Mindestsicherung war nie als Integrationsinstrument gedacht, sondern als möglichst vorübergehende Unterstützung bis zur Wiedererlangung der Selbsterhaltungsfähigkeit“, ergänzt Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing.

„Der leichte Rückgang der Bedarfsorientierten Mindestsicherung seit 2017 ist für die Stadt und natürlich für die nicht mehr Betroffenen erfreulich. Das ist aber nicht den Gesetzesänderungen geschuldet, sondern der konjunkturellen Entwicklung zu verdanken. Es zeigt sich, dass es immer mehr um Arbeitsmarktpolitik als um kommunale soziale Netze geht. Dahingehend sollte die Mindestsicherung weiterentwickelt und stärker an das Arbeitsmarktservice herangeführt werden. Die aktuellen Gesetzesvorlagen gehen bedauerlicherweise in eine andere Richtung“, so Bürgermeister Klaus Luger und Vizebürgermeisterin Karin Hörzing.

Entwicklung Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Linz

Seit Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung im Oktober 2011 sind die Zahlen der Anspruchsberechtigten sowie der einzelnen Fälle jedes Jahr gestiegen. Ein Fall kann sich auf eine Einzelperson oder eine Bedarfsgemeinschaft beziehen (Als Angehörige der Bedarfsgemeinschaft sind alle Personen anzugeben, für die gemeinsam BMS-Leistungen gewährt werden).

2018 bezogen in Linz insgesamt 6.963 Personen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Dies bedeutet gegenüber der Einführung 2012 einen Anstieg um 63 Prozent. Die Anzahl der BMS beziehenden Haushalte stieg um 51 Prozent auf 3.604 an.

Speziell ab dem Jahr 2015 machten sich die anerkannten Flüchtlinge in den BMS-Zahlen bemerkbar. Von 22 Prozent (2014) stieg der Anteil innerhalb von nur zwei Jahren auf 31 Prozent an. Ab Mitte 2017 ist eine Stagnation ersichtlich, mit Jänner 2018 sogar eine leicht fallende Tendenz.

Maßgeblich dafür verantwortlich ist die gelungene Integration von mittlerweile mehr als 40 Prozent der mit der großen Flüchtlingsbewegung 2015 nach Österreich gekommenen Menschen auf dem Arbeitsmarkt. Auf diese von AMS-Chef Dr. Johannes Kopf präsentierte Erfolgsbilanz ist zurückzuführen, dass sich die rückläufige Entwicklung österreichweit zeigt und nicht nur in jenen Bundesländern, in denen Gesetzesänderungen vorgenommen wurden. Diese führten in vielen Fällen nur zu einem bürokratischen Mehraufwand und zu individuellen Verschlechterungen für die MindestsicherungsbezieherInnen, zeigten im Gesamtbild aber kaum Wirkung.

Bedarfsorientierte Mindestsicherung: BezieherInnen / Haushalte 2012 – 2018

Anteil österreichischer BMS-BezieherInnen unter 50 Prozent

Die Stadt Linz versorgte im vergangenen Jahr knapp 7.000 Personen in 3.600 Haushalten. Es hat sich gezeigt, dass der relative Anteil der österreichischen StaatsbürgerInnen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung in den letzten Jahren sinkt. Waren es 2017 in Oberösterreich noch 53,4 Prozent, sind es 2018 nur noch 50,8 Prozent und somit um 2,6 Prozent weniger als im Vorjahr. In Linz ist der Rückgang um insgesamt 2,8 Prozent von 45,6 Prozent  auf 42,8 Prozent noch deutlicher ausgefallen. Im dritten Quartal 2017 bezogen erstmalig mehr Nicht-ÖsterreicherInnen die Bedarfsorientierte Mindestsicherung in Linz.

Beim Vergleich der Landes- und Stadtzahlen zeigt sich, dass sich im Ballungsraum Linz (57 Prozent) eindeutig mehr Nicht-ÖsterreicherInnen niederlassen als im Rest von Oberösterreich (45 Prozent). Das hängt – neben der Tatsache, dass sich Menschen im Zentralraum mehr Chancen erhoffen – vermutlich auch damit zusammen, dass das Land Oberösterreich von den nicht mehr benötigten Grundversorgungsquartieren überproportional jene in den ländlichen Regionen geschlossen hat. In weiterer Folge führt dies allerdings zu weiteren Aufwendungen für die Stadt Linz, die weitgehend alleine die notwendigen zusätzlichen Integrationsmaßnahmen zu finanzieren hat.

Der Anteil an Personen aus Syrien und Afghanistan hat im Jahr 2018 zugenommen. Nach den österreichischen StaatsbürgerInnen bilden sie die Top-3 der BMS-BezieherInnen in Linz. In Oberösterreich stehen hingegen Menschen aus der Russischen Föderation an der dritten Stelle.

Gesamtausgaben für die Mindestsicherung

Seit Einführung der BMS sind analog zu den BezieherInnen auch die Kosten stetig gestiegen. Erst 2018 erfolgte ein Rückgang bei den Ausgaben.

Zu den Kosten zählen neben der reinen BMS-Leistung auch weitere Leistungen, wie etwa für Krankenversicherung, Medikamenten-, Arzt- und Begräbniskosten. Für die in andere Bundesländer verzogenen Linzer BMS-BezieherInnen musste die Stadt Linz bis Ende 2017 aufgrund der Ländervereinbarung (die vom Land Oberösterreich mit 1. Jänner 2018 aufgekündigt wurde) die anfallenden BMS-Leistungen tragen.

BMS Einkommensgruppen

Man unterscheidet in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zwischen VollbezieherInnen (ausschließlich BMS-Leistung) und TeilbezieherInnen. In der letzten Gruppe erfolgt eine weitere Unterteilung in:

  • Working Poor (Erwerbseinkommen)
  • Aufstocker (AMS-Leistungen)
  • Kinderbetreuung (Wochengeldbezug, Kinderbetreuungsgeld)
  • Sonstige Versicherungsleistungen (Waisenpension, Krankengeld…)
  • Sonstiges (Unterhaltsvorschüsse etc.)

Auf den ersten Blick ist die Einkommensgruppe der „ausschließlichen BMS“-BezieherInnen die Größte. Hier gilt es zu bedenken, dass alle Kinder ohne Unterhaltszahlungen und somit alle Kinder, die mit beiden Elternteilen im Haushalt leben, in diese Kategorie fallen. An zweiter Stelle liegen die so genannten „Aufstocker“, diese Personengruppe erhält entweder Arbeitslosenunterstützungen, Notstandshilfe oder Leistungen im Rahmen der Deckung des Lebensunterhalts bei Kursbesuchen. In die drittgrößte Gruppe, die „working poor“, fallen Menschen mit Erwerbseinkommen, das jedoch unter dem anzuwendenden BMS-Mindeststandard liegt. Mindestsicherungs-BezieherInnen in der Kategorie „Sonstiges“ erhalten hauptsächlich Unterhaltszahlungen und Leistungen im Rahmen der Grundversorgung für subsidiär Schutzberechtigte und Asylberechtigte. Das Schlusslicht bilden die Kategorien Kinderbetreuung und sonstige Versicherungsleistungen. Im Vergleich zu 2017 gab es vergangenes Jahr aufgrund der positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt nur bei den „Aufstockern“ einen Rückgang.

Ein-Personen-Haushalte besonders betroffen

Die größte Gruppe unter den MindestsicherungsbezieherInnen in Linz sowie in Oberösterreich entfällt auf die Ein-Personen-Haushalte. Im Vergleich zum Rest von Oberösterreich sind in Linz um zwei Prozent mehr BezieherInnen in Ein-Personen-Haushalten. In Summe 62 Prozent. Im Jahr 2018 gab es in Linz nur drei Haushalte mit mehr als neun Personen – jeweils aus Österreich, Rumänien und Somalia. Auch deshalb wirkten sich die in Oberösterreich gesetzten rechtlichen Verschlechterungen in Summe nur marginal aus, für die Betroffenen bedeuteten sie trotzdem erhebliche Einschnitte.

Was ist die Bedarfsorientierte Mindestsicherung?

Menschen, die in eine soziale Notlage geraten sind und ihren Lebensunterhalt und Wohnbedarf mit eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen) nicht mehr abdecken können, erhalten nach entsprechender Antragsstellung und Prüfung der Anspruchsberechtigung durch die Mindestsicherungsbehörde eine finanzielle Unterstützung in Form der Bedarfsorientierten Mindestsicherung. Dadurch wird einerseits Armut sowie soziale Ausgrenzung vermieden und bekämpft, andererseits erhalten sie beim (Wieder-)Einstieg ins Arbeitsleben Unterstützung. Bevor man Mindestsicherung bekommt, müssen bestehende Ersparnisse bis zur Vermögensfreibetragsgrenze von 4.427,40 Euro (2019) aufgebraucht werden. Jedes Bundesland hat sein eigenes Mindestsicherungsgesetz mit unterschiedlichen Regelungen und Leistungshöhen.

Zusätzlich ist die Gewährung weiterer Leistungen, wie etwa Beihilfen für Hausrat, Übersiedlung etc. gesetzlich geregelt (Rechtsanspruch). Beläuft sich der Wohnaufwand auf weniger als 152 Euro, kommt es zu einer Reduktion des Wohnaufwands. Die Mindestsicherung umfasst auch einen Krankenversicherungsschutz, falls keine Versicherung vorliegt.

Die OÖ Mindestsicherung wird zwölf Mal im Jahr ausbezahlt. Die Mindeststandards betragen:

Deckelung und Sonderbestimmung

Basierend auf einer Gesetzesnovelle wurde ab 1. Oktober 2017 in Oberösterreich die Summe der Mindeststandards aller Personen, die in einem Haushalt leben, mit einem Betrag von 1.512 Euro begrenzt. Im Falle einer Überschreitung werden die Mindeststandards bei allen Personen gleichmäßig prozentuell gekürzt. Ausnahmeregelungen bestehen jedoch weiter für:

  • arbeitsunfähige Personen;
  • für Personen mit Betreuungsverpflichtungen bis zum 3. Lebensjahr des Kindes (mangels Unterbringungsmöglichkeiten);
  • bei Pflegetätigkeiten ab Pflegegeldstufe 3 (aufgrund fehlender zumutbarer Betreuungsmöglichkeit);
  • bei Sterbebegleitung oder Begleitung von schwerstkranken Kindern, aber auch für Personen, die erhöhte Familienbeihilfe beziehen oder bestimmte Leistungen im Sinne des Oö. Chancengleichheitsgesetzes erhalten.

Diese Deckelungsregelung wurde mit 11. Dezember 2018 vom Verfassungsgerichtshof bestätigt.
Aufgrund einer gesetzlichen Anpassung im Juni 2016 erhalten subsidiär Schutzberechtigte nur mehr eine Basisleistung und einen Steigerungsbetrag. Eine alleinstehende erwachsene Person erhält für Verpflegung und Miete, inklusive Steigerungsbetrag und Taschengeld, monatlich maximal 560 Euro.

Fazit

„Die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass wir mit unserer Kritik an den Mindestsicherungsreformen der letzten Jahre richtig lagen“, so Bürgermeister Klaus Luger. Beinahe ausschließlich die positive konjunkturelle Entwicklung und die erfolgreiche Vermittlungstätigkeit des Arbeitsmarktservices führten zur leichten Reduktion der MindestsicherungsbezieherInnen.

„Daher wäre es auch richtig, die Mindestsicherung wie ursprünglich geplant noch stärker an das Arbeitsmarktservice heranzuführen. Die Kommunen sollten nur noch für jene Menschen verantwortlich sein, bei denen keine arbeitsmarktpolitischen Hilfestellungen und Instrumente mehr die gewünschten Zielsetzungen zu erreichen scheinen. Nur für diese braucht es das letzte Netz der Gemeinschaft in der Gemeinde. Für alle anderen braucht es die Integration am Arbeitsmarkt, durch entsprechende Bildungs- und Beschäftigungsangebote inklusive einer Begleitung, die fördert und fordert“, meint Sozialreferentin Vizebürgermeisterin Karin Hörzing.

„Das können die Gemeinden nicht leisten, dafür braucht es überregionale Verantwortung“, fordert Bürgermeister Klaus Luger. „Eine solche Lösung würde auch eine gerechtere Finanzierung ermöglichen“, erklärt Luger weiter. Denn aktuell trägt die Landeshauptstadt überproportional zur Aufrechterhaltung dieses sozialen Netzes bei. „Weil sich die Menschen in der größeren Stadt mehr Möglichkeiten und Chancen erhoffen, bleiben sie auch in Linz, wenn ihre Hoffnungen nicht aufgehen und sie Mindestsicherung benötigen. Dazu kommt, dass das Land von der Regionalisierung der Flüchtlingsunterbringung immer weiter abgeht und deshalb die Stadt auch mehr MindestsicherungsbezieherInnen mit Migrationshintergrund hat, wodurch wir zusätzliche Aufwendungen für deren Integration leisten müssen“, so Luger.

Luger und Hörzing plädieren deshalb für eine große Reform: „Das neue Sozialhilfe-Grundsatzgesetz des Bundes und das in Diskussion befindliche Ausführungsgesetz für Oberösterreich lassen bedauerlicherweise nichts Gutes erwarten. Die Chance für eine zukunftsorientierte, sinnvolle Neugestaltung der Armutsbekämpfung und einer zielorientierten Integration am Arbeitsmarkt sowie in der Gesellschaft wird ein weiteres Mal vertan“, meinen Bürgermeister Klaus Luger und Vizebürgermeisterin Karin Hörzing abschließend.

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